Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten ab 01. Juli 2024

27. Juni 2024vonvon

Das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz aus 2022 ist die Grundlage dafür, dass viele Bestandsrentner ab dem 01.Juli 2024 eine Erhöhung der Rente erhalten.

In der Vergangenheit wurde zwar immer wieder die Berechnung der Erwerbsminderungsrente angepasst, aber profitiert haben hiervon nur Neurentnerinnen und Neurentner. Sogenannte Bestandsrentner wurden damit jedoch nicht erreicht.

Sie haben zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten und beziehen weiterhin Rente? Dann erhalten Sie zukünftig einen pauschalen Zuschlag zu Ihrer Rente.

Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden – die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zur Rente hat. Zuschlagsberechtigte erhalten Mitte Juli 2024 einen Bescheid.

Unterschiede in der Zuschlagshöhe ergeben sich wie folgt:

Für Renten die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnen haben, ergibt sich ab Juli 2024 ein Zuschlag von 7,5%.

Für Renten, die ab Juli 2014 oder später begonnen haben, ergibt sich ab Juli 2024 ein Zuschlag von 4,5% (hier waren bereits bestimmte gesetzliche Verbesserungen enthalten).

Wichtig zu wissen ist hier, dass der oben genannte Zuschlag sowohl zu Renten wegen teilweiser als auch wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird. Auch wird der Zuschlag in eine darauffolgende Rente wegen Alters oder in bestimmte Hinterbliebenenrenten übernommen.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)